OR-X Assistenzarzt-Curriculum: 10 Kurse zu den Zugangswegen

Agenda

17.15 - 17.30 Uhr Eintreffen, Registration und Umziehen

17.30 - 19.30 Uhr Training

19.30 Uhr Ende

Kontaktdaten

Berufsgruppe





Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) definieren das Vertragsverhältnis zwischen dem OR-X und den Teilnehmern von Veranstaltungen und Kursen. 2. Anmeldung Die Anmeldung zu den Veranstaltungen und Kursen des OR-X erfolgt online über unsere Anmeldeplattform. Der Zugang wird durch einen QR-Code oder Link möglich. Mit der Anmeldung wird eine verbindliche Teilnahme erklärt, unabhängig davon, ob die Teilnahmegebühr sofort oder später entrichtet wird. 3. Stornierung durch den Teilnehmer Eine Stornierung der Teilnahme muss schriftlich (per Post oder E-Mail) oder telefonisch erfolgen. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung kostenfrei möglich. Bei einer Stornierung weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die ganze Teilnahmegebühr fällig (massgeblich ist das Versanddatum des E-Mails, der Poststempel oder das Datum des Telefonanrufs). Bei Nichterscheinen ohne Stornierung ist ebenfalls die ganze Teilnahmegebühr fällig. Diese Regelung gilt unabhängig vom Verhinderungsgrund und umfasst auch Verhinderungen wie Krankheit oder Unfall des Teilnehmers. Eine teilweise Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt nicht zu einer Reduzierung der Teilnahmegebühr. Es besteht die Möglichkeit, jederzeit einen Ersatzteilnehmer für die gesamte Veranstaltung zu benennen. Der OR-X behält sich das Recht vor, in Einzelfällen abweichend zu entscheiden. 4. Absage oder Verschiebung Wird eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht oder treten Umstände ein, die die Durchführung der Veranstaltung aus Sicht des OR-X unmöglich machen, behält sich der OR-X das Recht vor, die Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen. Die Teilnehmer werden vorab über die Absage oder Verschiebung informiert. Im Falle einer Absage werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren zurückerstattet. Bei einer Verschiebung gilt die Anmeldung automatisch für das neue Veranstaltungsdatum, wobei der Teilnehmer das Recht hat, innert 5 Tagen ab Erhalt der Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt bei Verschiebung kann schriftlich oder telefonisch erfolgen. In diesem Fall werden dem Teilnehmer alle bisher bezahlten Teilnahmegebühren zurückerstattet. Anderweitige Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. 5. Abbruch der Veranstaltung Sollten Umstände eintreten, die eine Durchführung der Veranstaltung aus Sicht des OR-X unzumutbar oder unmöglich machen (z. B. äußere Einflüsse wie Feuer, Wasser oder andere Umwelteinflüsse, Demonstrationen, Gefahrensituationen, etc.), behält sich der OR-X das Recht vor, die Veranstaltung abzubrechen. Im Falle eines Abbruchs erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr. 6. Leistungsumfang Die Teilnahmegebühr umfasst, sofern nicht anderweitig vermerkt, die Teilnahme an der Veranstaltung. Der Kursinhalt ist auf der OR-X Website beschrieben. 7. Zahlungsbedingungen Die Teilnahmegebühr ist mit Kreditkarte oder Twint zu begleichen. Die Kursgebühren sind innert 7 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Erfolgt eine Anmeldung weniger als 14 Tage vor Kursbeginn, ist die Zahlung sofort fällig. Bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang behält sich der OR-X das Recht vor, den Platz an andere Interessenten zu vergeben oder zusätzliche Gebühren für den Mehraufwand zu erheben. Die Zahlung erfolgt elektronisch direkt bei der Buchung, eventuelle Transaktionsgebühren sind vom Teilnehmer zu tragen. Eine Teilnahme am Kurs ist nur möglich, wenn die vollständige Zahlung vor Kursbeginn eingegangen ist. 8. Änderungen Inhaltliche sowie personelle Änderungen des Programms bleiben vorbehalten. 9. Haftung/Versicherung Die Haftung des OR-X für direkte und indirekte Schäden sowie Folgeschäden, die dem Teilnehmer oder der Teilnehmerin im Zusammenhang mit einer Veranstaltung entstehen, wird, ausgeschlossen. Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Der OR-X übernimmt insbesondere keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Veranstaltungsunterlagen. Bei Diebstahl oder Verlust persönlicher Gegenstände wird keine Haftung übernommen. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung für sämtliche vertraglichen, deliktischen oder sonstigen Ansprüche auf den Betrag der Teilnahmegebühr für die Veranstaltung. Weitergehende Schäden jeglicher Art werden nicht ersetzt. Die Versicherung für Personen- und Sachschäden obliegt dem Teilnehmer. 10. Datenschutz Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung von Personendaten durch den OR-X sind in der Datenschutzrichtlinie (www.or-x.ch/en/privacy-policy) des OR-X zu finden. Der OR-X ist berechtigt, die Teilnehmerdaten in der Cloud zu speichern. Die Teilnehmerdaten werden auch mit der Firma Augmedi ausgetauscht, welche die E-Learning Plattform zur Verfügung stellt. 11. Überwachter Bereich Mit dem Zugang zum OR-X nimmt der Teilnehmer zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Überwachungskameras zu Sicherheitszwecken in Betrieb sind. Die erfassten Daten des aufgezeichneten Filmmaterials werden in Übereinstimmung mit den schweizerischen Datenschutzgesetzen behandelt, für einen Zeitraum von 14 Tagen sicher aufbewahrt und nur von autorisiertem Personal eingesehen. Das Vorhandensein der Überwachungskameras bedeutet nicht, dass eine ständige Überwachung stattfindet. Zusätzliche Kameras sind im OP und Skills-Lab vorhanden und können vom Kunden für seine Veranstaltung genutzt werden. Diese Kameras werden von OR-X nicht zu Überwachungszwecken eingesetzt. 12. Geistiges Eigentum Die Urheber- und alle anderen Rechte an Texten und Bildern liegen im Eigentum der Referierenden beziehungsweise des OR-X oder benannter Dritter. Jede unberechtigte Vervielfältigung, Verbreitung oder Wiedergabe der Tagungsunterlagen in jeglicher Form stellt ohne die schriftliche Zustimmung des OR-X eine Verletzung des Schweizerischen Urheberrechtsgesetzes (URG) dar. 13. Anatomische Präparate vom Menschen 13.1. Autorisierung und Verantwortlichkeiten Alle menschlichen anatomischen Präparate werden vom OR-X über Drittanbieter seiner Wahl organisiert und für die Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Der OR-X ist dafür verantwortlich, dass der Umgang mit menschlichen anatomischen Präparaten allen geltenden Gesetzen entspricht und in Übereinstimmung mit der vom Spender und/oder seinem gesetzlich bevollmächtigten Vertreter erteilten Einwilligung erfolgt. 13.2. Prüfung Der OR-X sorgt dafür, dass die humananatomischen Proben vor oder bei der Verwendung im Rahmen der Veranstaltung von Drittlabors serologisch untersucht werden. Die Tests umfassen folgende Infektionskrankheiten: Hepatitis B oder C, Tuberkulose, HIV. Die vollständige Abwesenheit jeglicher Art von pathogenen Organismen kann vom OR-X nicht garantiert werden. 14. Verhaltenskodex Der OR-X-Verhaltenskodex muss von den Teilnehmern strikt befolgt werden. Dieser wird vor Ort den Teilnehmer mit Hilfe eines Dokuments erläutert. Der OR-X behält sich das Recht vor, jeden Teilnehmer von der OR-X-Anlage zu verweisen, wenn er eine Handlung vornimmt, die eine Gefahr für andere darstellen kann oder die nicht dem OR-X-Verhaltenskodex entspricht. 14.1. Allgemeines Das OR-X-Personal ist die wichtigste Autorität in der OR-X-Anlage. Jeder Hinweis oder jede Einschränkung, die von einem der OR-X-Mitarbeiter gegeben wird, muss strikt befolgt werden. Weder die OR-X-Einrichtung noch die Geräte dürfen ohne Aufsicht eines OR-X-Mitarbeiters benutzt werden. Die Räume sind in einwandfreiem Zustand zu hinterlassen. Weder Instrumente noch Ausrüstungen, die dem OR-X gehören, dürfen die OR-X-Einrichtung verlassen. 14.2. Ethik Der Teilnehmer garantiert, dass die menschlichen anatomischen Präparate mit Würde und Respekt behandelt werden und dass zu jeder Zeit ein professionelles und ethisches Verhalten an den Tag gelegt wird. Dazu gehören unter anderem die folgenden Richtlinien: Wahrung der Würde, Vertraulichkeit und Anonymität menschlicher anatomischer Präparate zu jeder Zeit. Jegliches Audio-/Videomaterial, auf dem menschliche anatomische Präparate zu sehen sind, darf vom Teilnehmer nur für interne Forschungs- und Ausbildungszwecke verwendet werden. Jede externe Verwendung solcher Materialien muss vor der Veröffentlichung von OR-X genehmigt werden. Die Entnahme menschlicher anatomischer Präparate oder von Teilen davon aus der OR-X-Anlage stellt einen Gesetzesverstoß dar, der rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. 14.3. Strahlung Der OR-X verfügt über ein vom Bundesamt für Gesundheit genehmigtes Strahlenschutzkonzept, das es erlaubt, intraoperative Bildgebungsgeräte des OR-X einzusetzen. Der OR-X stellt alle notwendigen Strahlenschutzmittel zur Verfügung. Die folgenden Regeln gelten für alle Veranstaltungen, bei denen ionisierende Strahlung ausgesetzt wird: Der OR-X verfügt über ein Strahlenschutzkonzept, das strikt eingehalten werden muss. Ein Strahlenschutzexperte ist bei der Veranstaltung anwesend. Er ist berechtigt, jederzeit Anweisungen zu erteilen, die von allen Teilnehmern strikt zu befolgen sind. Alle Teilnehmer müssen eine obligatorische Einführung in das Strahlenschutzkonzept und die Regeln des OR-X erhalten. Dies wird über ein Dokument gewährleistet. Beruflich strahlenexponierte Teilnehmer müssen ihr persönliches Dosimeter mitbringen und während der Veranstaltung tragen. Eine Schwangerschaft der Teilnehmerinnen muss dem OR-X mitgeteilt werden. Der OR-X übergibt den Teilnehmerinnen die Wegleitung des BAG zum Schutz von strahlenexponierten schwangeren Frauen. Der OR-X steht bei Fragen jederzeit zur Verfügung. Teilnehmerinnen bestätigen schriftlich, dass sie die Wegleitung verstanden haben und sich regelkonform verhalten. 14.4. Hygiene Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, sich vor Kontamination zu schützen. Sie sind selbst für die Hepatitis-Impfungen verantwortlich. Es gilt keine Pflicht. Die Teilnehmer müssen während der Veranstaltung die vom OR-X zur Verfügung gestellte Einwegkleidung tragen. Es dürfen nur sterilisierbare Geräte und Instrumente kontaminiert werden. Alle anderen Geräte müssen entsprechend abgedeckt werden. 15. Schlussbestimmungen Der OR-X behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Für bereits abgeschlossene Verträge zwischen dem OR-X und dem Teilnehmer gilt die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Version. Für das Vertragsverhältnis sowie für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen dem OR-X und dem Teilnehmer findet Schweizerisches Recht Anwendung. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.

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